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Home > Güterkraftverkehr > Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen für Kunden

  • Eventuelle Einzollung oder Auszollung bezahlt der Kunde
  • Der Kunde ist für die Genauigkeit der Angaben in der Bestellung verantwortlich
  • Alle Unterschiede sind gleich anzumelden
  • Die  mit der Bestellung verbundenen Mehraufwände bezahlt der Kunde
  • Der Beförderungspreis beinhaltet 4 Stunden Wartezeit bei der Ladung und 4 Stunden bei der Ausladung.
  • Die Wartezeit länger als 4 Stunden wir dem Kunden berechnet.
  • Wir bitten den Kunden um Identifikation des Fahrers auf der Auflade- / Ausladestelle.

 Beförderungsbedingungen für den Frachtführer

  • Die Rechnung ist binnen  60 Tagen nach Erhalt des originellen, vom Kunden bestätigten CMR-Frachtbriefes und Ihrer Rechnung fällig.
  • Mit  Bezug auf die Steuerpflicht reichen Sie diese Dokumente  binnen 15 Tagen nach der Beförderung ein
  • Bei Nichteinhaltung des Auflade- oder Ausladetermins behalten wir  uns das Recht vor, den vereinbarten Beförderungspreis zu reduzieren
  • Das Liegegeld ist bei Beförderung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU 
     binnen 24 Stunden bei Aufladung oder Ausladung im Preis inbegriffen
  • Eine Fahrzeug- und Frachtversicherung in Übereinstimmung mit der CMR – Vereinbarung ist eine Voraussetzung zur Aufnahme des Auftrages
  • Der Frachtvertrag ist abgeschlossen auch ohne Ihre Rückbestätigung
  • Falls es zur Änderung des KZ, Fahrzeugtypes, Nichteinhaltung eines Termins u.ä. kommt, setzen Sie sich mit unserer Gesellschaft sofort in Verbindung.
  • Kontrollieren Sie sorgfältig den CMR-Frachtbrief im Aufladeort, ob er mit der Bestellung übereinstimmt.
  • Alle Differenzen sind sofort anzumelden!
  • Ein Kontakt mit dem Kunden über den Rahmen der Verpflichtungen, die sich aus dieser Beförderung ergeben, wird als Konkurrenzhandlung betrachtet. Das betrifft auch die Handlung  nach einem Jahr nach Beendigung der Beförderung.
  • Falls nichts anders vereinbart wurde, bezahlt  der Frachtführer die Gebühren für Straßensteuern, zollamtliche Abfertigung und den Transporteur.